2G Pflicht beim Turnbetriebs im TVE

Folgende Beschlüsse gelten für das Sportangebot des TV Ettenheim:

  • Seit dem 3. November befindet sich Baden-Württemberg in der Warnstufe. Für den Turnbetrieb gilt die 2G-Nachweispflicht. 

    2G-Nachweis: Nachweis über Genesung oder vollständige Impfung. Ein Negativer PCR Test ist auch möglich (nicht älter als 48 Stunden), Schnelltests sind nicht zulässig.

    Ausnahme: Befreit sind Kinder unter 7 Jahre, wenn sie symptomfrei sind. Bei Schülern reicht ein Schülerausweis. Ein Schnelltest ist gültig bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

  • Es gelten weiterhin die Grundregeln der Hygiene (AHA)

Die Wiederaufnahme erfolgt freiwillig und ist jedem Übungsleiter selbst überlassen.